Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
Am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
- Einfamilienhaus7. Oktober 2026Einfamilienhaus in Frankenthal (Pfalz)67227 Frankenthal (Pfalz)Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)650.000 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück16. Oktober 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Lambsheim67245 LambsheimAmtsgericht Frankenthal (Pfalz)10.188 €
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)20. November 2026Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Frankenthal (Pfalz)67227 Frankenthal (Pfalz)Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)90.700 €
- Einfamilienhaus25. November 2026Einfamilienhaus in Bobenheim (Roxheim)67240 Bobenheim (Roxheim)Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)503.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)?
Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026 um 09:00: Einfamilienhaus in Frankenthal (Pfalz), Amtsgericht Frankenthal (Pfalz).
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz). Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 296.850 € (4 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.